Party- & Ballonstation

   Barntrup

Luftballonweitflug bei Hochzeiten und anderen Events

Wir bieten ausschließlich Ballons an, welche zu 

100% aus Naturlatex hergestellt sind und voll abbaubar..

Wir bieten auch  natürliche Bänder an, die rückstandslos abgebaut werden! 



Schicken Sie das Glück in den Himmel. 

Es wird das Erlebnis für die ganze Hochzeitsgesellschaft.

Ein wunderschöner Brauch: 

Steigenlassen von heliumgefüllten Luftballons.

Die Luftballons können auch mit speziellen Postkarten versehen werden, auf welcher jeder Gast Glückwünsche für das Brautpaar schreibt.


Sie wollen das Brautpaar überraschen? Sprechen Sie uns an.

Wir organisieren alles in Ihrem Sinne.

Sprechen Sie uns an oder nehmen Kontakt mit uns auf.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.



Gemehmigung Ballonstart  

Ab 500 Stück und in Nähe eines Flugplatzes ist es genehmigungspflichtig!!!

Massenaufstieg von Luftballons anmelden

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) informiert:

Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

 

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege 
- in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von        
- internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt), ´     
- Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)         
- militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
- von mehr als 500 Ballonen.

Mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen werden die folgenden Informationen benötigt:
- geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstiegs,
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten),
- Anzahl der Ballone,
- Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse).

Bitte benutzen Sie den Online-Antrag auf http://www.dfs.de oder senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse ballon@dfs.de.

 

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt: 
- die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),
- zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
- es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Bitte bedenken Sie auch: je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein!

 Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.